
Eine Hotelbetreiberin aus Neu-Ulm hat in Ihren Zimmern keinerlei Empfangsgeräte und hat sich deshalb bis zum Bundesverwaltungsgericht geklagt. Am Ende stellten die Richter fest, dass keine direkte Vergleichbarkeit mit Wohnungen und Betriebsstätten möglich ist und die Zimmer extra betrachtet werden müssen. Damit handelt es sich um eines der wenige Urteile, in denen die Richter gegen die Abgabe entschieden haben.